private Krankenversicherung für Studenten













Wann macht eine private Krankenversicherung für Studenten Sinn?

Fast alle Studenten müssen sich Früher oder Später selber krankenversichern lassen, z.B. wenn sie das 25. Lebensjahr erreicht haben und somit die Mitgliedschaft der günstigen gesetzlichen Familienversicherung endet. Ein anderer Grund für das Ende des Krankenversicherungs-Verhältnis wäre, die überschrittene Einkommensgrenze (z.B. durch einen Nebenjob oder Praktikum).

Krankenversicherung für Studenten über 30

Eine private Krankenversicherung für Studenten ab 30 macht Sinn, denn in diesem Alter steigen die Beiträge der gesetzliche Krankenversicherung für Studenten so stark an, so dass die private Krankenversicherung für Studenten fast immer die bessere Option ist.

günstige Krankenversicherung Student ab 25

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Studenten lohnt sich bereits ab dem 25. Lebensjahr. Für die Studienfinanzierung sind meist Nebenjobs notwendig, wenn das Einkommen allerdings eine gewisse Grenze überschreitet müssen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin draufzahlen. Sofern männliche Studenten nicht verheiratet sind oder Kinder haben, lohnt sich ein Wechsel in die private Versicherung für Studenten, weil die Leistungen einfach besser sind und die Beiträge nur etwas höher.
Bei Frauen ist das allerdings wieder anders, hier sind die Kosten der privaten Krankenversicherung der Studenten deutlich höher als für männliche Studenten. Sofern jedoch ein gutes Einkommen vorliegt könnte sich auch hier ein Krankenversicherung Studenten Vergleich lohnen.

gesetzliche Krankenversicherung Studenten

Alle Familien die Ihr Kind mitversichern und nach einer günstigen Lösung suchen, sollten auf jeden Fall die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten wählen.

Krankenversicherung Student über 30

Mit dem 30 Lebensjahr oder ab dem 14. Semester werden Studenten automatisch als freiwillig versichert eingeordnet. Von diesem Zeitpunkt an muss der Student deutlich höhere Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Unter gewissen Vorraussetzungen kann diese Frist jedoch verlängert werden.

Beachten Sie, dass diese Regelung nur für Deutschland gilt, für Studenten aus dem Ausland gelten andere Richtlinien.