Berufsunfähigkeitsversicherung Studenten Erwerbsunfähigkeitsversicherung













Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten ist zu beachten, dass die meisten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen erst ab dem zweiten Drittel des Studiums oder bei einer bereits abgeschlossen Berufsausbildung den Berufsunfähigkeitsschutz gewähren, die Leistungen werden allerdings auch erst ab einer totalen Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Einige Versicherungen bieten den Studenten aber auch Tarife an, bei denen die Klausel der Ausbildung vorteilhaft ausgelegt wird.

Leistungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Studenten

Wann liegt einer „Berufsunfähigkeit” vor?

Laut den Versicherungen liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte (hier Student) auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Kräfteverfalls für mindestens 6 Monate erwerbsunfähig ist. Dies ist mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Es gibt allerdings auch Berufsunfähigkeitsversicherungen für Studenten, bei denen die Leistungen im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit gewährt werden. Von diesen Verträgen ist abzuraten.

Ab wann werden die Leistungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Studenten gewährt.
Die meisten Versicherungen zahlen ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 50%. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Vereinbarung einer Staffelung. Der Versicherte erhält dann ab 33% bzw. 25% einen Teil der Berufsunfähigkeits-Rente und bei 66% oder 75% die volle Leistung.

Ab wann wird die Leistung ausgezahlt?

Die Auszahlung folgt erst ab dem Tag der Meldung der Berufsunfähigkeit. Die BU-Rente wird dann rückwirkend von dem Zeitpunkt gewährt, an dem die Erwerbsunfähigkeit von einem Arzt belegt wird.

Leistungsdauer

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird so lange für den Student gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit andauert, jedoch nicht länger als die von dem Student vereinbarte Dauer.

Dieser Artikel gilt nur für Deutschland!