studentische Krankenversicherung private oder gesetzliche











Ob eine private studentische Krankenversicherung oder eine gesetzliche studentische Krankenversicherung für Sie in Frage kommt sollten Sie sich vor Ihrem Studium gut überlegen. Alle Hochschulen fordern bei der Einschreibung einen Nachweis über eine private studentische Krankenversicherung oder eine gesetzliche studentische Krankenversicherung, auch bei einem Universitäts- oder Hochschulwechsel muss ein erneuter Nachweis erbracht werden.

Grundsätzlich hat jeder Student freie Wahl über die Art der Versicherung. Ein vorheriger intenisver Vergleich der Krankenversicherungen ist aber ratsam. Welche Krankenversicherung für Sie von Vorteil ist hängt vom Einkommen, Alter und Geschlecht ab. Fakt ist, dass die studentische private Krankenversicherung von den Leistungen her ein Stück der gesetzlichen voraus ist.

Wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren und unter 25 Jahre alt sind, können Sie sich über die Familienversicherung Ihrer Eltern weiterhin versichern lassen und ist somit kostenlos.

Haben Sie direkt nach Ihrem Abitur Zivildienst oder Wehrdienst geleistet? Dann verlängert sich die Familienversicherung sogar um die Anzahl der geleisteten Monate. Wichtig: Wenn Sie ein Nebenjob angehen und die Einkommensgrenze einen bestimmten Betrag übersteigt ist die Familienversicherung leider nicht mehr möglich.

Sie waren bisher bei der gesetzlichen Krankenversicherung und haben bereits das 25. Lebensjahr erreicht?
Dann können Sie kein Mitglied der Familienverischerung mehr sein. Somit müssen Sie Mitglied in bei der privaten oder gesetzlichen studentischen Krankenversicherung werden.

Sofern Sie allerdings direkt nach Ihrem Abitur Wehr oder Zivildienst geleistet haben kann die Familienversicherung entsprechend verlängert werden.

studentische Krankenversicherung über 30

Ab dem 30. Lebensjahr können Sie sich nur noch über eine freiwillige Mitgliedschaft versichern lassen und somit auch kostspieliger als im jüngeren Alter. Allerdings besteht auch unter gewissen Vorraussetzungen die Möglichkeit sich weiter über die studentische Krankenversicherung versichern zu lassen, was dann wiederrum günstiger ist.

Sofern Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin über die gesetzliche studentische Krankenversicherung versichert ist, können Sie in die Familienversicherung beitreten, sie ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt.

Sie sind über die Beihilfe Ihrer Eltern versichert? Überlegen Sie sich unbedingt, ob es Sinn macht in die gesetzliche studentische Krankenversicherung zu wechseln, denn die Beihilfe für Beamtenkinder ist an das Kindergeld gekoppelt, welches lediglich bis zum 27. Lebensjahr bezahlt wird. Bei Wegfall des Kindergeldes entfällt letztendlich auch die Beihilfe.

Sofern Sie nach dem Jahrgang 1981 geboren wurden, entfällt die Beihilfe sogar noch früher.
Sofern Ihr Studium länger andauert ist es besser, wenn Sie sich zu einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung entscheiden.

Möchten Sie weiterhin über die Beihilfe versichert bleiben, dann müssen Sie nach dem Studienbeginn innerhalb von 3 Monaten einen Befreiungsantrag stellen.

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Dieser Artikel gilt nur für Deutschland!