Auch eine Unfallversicherung für Studenten sollte nicht fehlen, denn bleibende Schäden nach einem Unfall sind meist mit hohen Kosten verbunden. Wie Beispielsweise der Umbau der Räumlichkeiten oder des KFZ.
Wichtig: Geschah der Unfall an der Universität, Fachhochschule oder auf der Fahrt bzw. dem Fußweg dorthin sind die Rentenansprüche bei der Berufsgenossenschaft geltend zu machen. Bei Freizeitunfällen mit bleibenden Schäden haften diese jedoch nicht.
Beim Abschluss des Vertrages sollte sich der Student nur auf den totalen Invaliditätsfall versichern lassen. Ein Krankenhaus-Tagegeld, sollte, wenn unbedingt gewünscht extra über eine Zusatzkrankenversicherung abgesichert werden, da eine Unfallversicherung nur das Tagegeld bei einem Unfall bezahlt und nicht im Krankheitsfall.
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